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Hier findet ihr einen kleinen historischen Exkurs über die Geschichte der Frauen des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit mit Fokus auf Köln - Frauen gab es überall. Am Hofe der Könige und Kaiser, in den Städten und auf dem Land. Sie waren Ehefrau, Hausherrin, Mutter, Magd, Nonne, Prostituierte. In Köln gab es zudem noch die Beginen und die Handwerkerinnen wie Seidenmacherinnen und Goldspinnerinnen. Es gab also in Köln zwei Frauenzünfte. Vor allem im Tuchhandel. Im folgenden wird die Frau in der mittelalterlichen Gesellschaft dargestellt mit dem Fokus auf Köln.

Die adelige Frau

Die Frau in der adeligen Gesellschaft war im Mittelalter zweifellos besser gestellt als die übrigen Frauen. Sie konnten den Anteil an der Herrschaftsausübung erlangen. Diese Teilhabe war jedoch im Verlauf des Mittelalters einem Wandel die unterlegen.

Die Höfische Dame

In der Lyrik und in der Epik des Hochmittelalters erscheint ein neues Frauenbild, das erstaunlich positiv wirkt und die Vorzüge der Frauen betont. Von den Dichtern als Inbegriff der Schönheit und Vollkommenheit gepriesen, übte die Frau wohl eine erzieherische Wirkung auf ihre Betrachter und ihre Umgebung aus. Sie vermittelte den Rittern hohe Werte (Minnedichtung; höfische Dichtung). Dieses höfische Bild war jedoch eine Fiktion, welche mit der realen Position der Frau im Mittelalter nicht übereinstimmte. Als Dame stand die Frau zwar im Mittelpunkt der höfischen Gesellschaft, doch spielte sie im wesentlichen nur eine repräsentative Rolle mit geringen Chancen zur Selbstbestimmung. Die ständig am Hof weilenden Damen waren von den wirtschaftlichen und herrschaftlichen Funktion, die adlige Frauen auf Gutshöfen und Burgen ausübten, ausgeschlossen und nur auf die Welt des Hofes beschränkt.

Die Frau in der städtischen Gesellschaft

Die Stellung der Frau wurde bestimmt durch die Tatsachen, dass Frauen keine Priester werden konnten und untauglich für den Wehrdienst waren.

Frauen findet man in der mittelalterlichen Gesellschaft unter anderem als Ehefrau, Mutter und Hausherrin, als Nonne in den Klöstern, als Kanonissen in Stiften, im Handel und Handwerk, als Gesinde, als Prostituierte und/oder als Kupplerin.

Die Ehe

Ab dem 9. Jahrhundert begannen sich in Europa zwei Formen der Ehe zu durchdringen. Auf der einen Seite gab es die alte weltliche Ehe, die sich auf "Gesetze" gründete und deren Ziel die Erhaltung der bestehenden Produktionsverhältnisse war. Sie war eine äußerst ernste Angelegenheit, ging es doch um die Verschmelzung zweier Erblinien. Männer verhandelten mit Männern über die Köpfe der Frauen hinweg. Die zukünftige Frau musste unberührt sein, während beim Ehemann nicht nach den vorehelichen Eskapaden gefragt wurde. Bei den Verhandlungen ging es nicht zuletzt darum, der Ehefrau gute Bedingungen zu sichern, sollte sie von ihrem Mann verstoßen werden.

Dieser häuslichen Moral stand die sich herausbildende geistliche Sicht gegenüber, die das zeitlose Ziel einer Beherrschung der Sitten verfolgte. Die Kleriker akzeptierten die Ehe als notwendiges Übel, aber nur unter der Bedingung, dass sie der Disziplinierung der Sexualität und der Bekämpfung der Unzucht diente. Dazu musste die Ehe von den beiden der christlichen Sichtweise zufolge schlimmsten Verderbtheiten freigemacht werden: zum einen von der Beschmutzung, die der Fleischeslust innewohnt, und zum anderen vom Wahnsinn einer zügellosen Liebe à la Tristan. Aus diesem Grund verfolgte die Kirche hartnäckig Liebesgetränke und anderes betörendes Gebräu. Andererseits wandte sich die Kirche gegen den Verstoß von Ehefrauen; sie verlangte lebenslange Monogamie. Die Verhandlungen sollten vereinfacht werden und den Akzent auf die Vereinigung zweier Seelen gelegt werden, auf den sog. "consensus." Im allgemeinen war die Ehefrau einige Jahre jünger als der Ehemann und es kam relativ häufig vor, dass die Ehefrau einem reicheren und berühmteren Haus entstammte als der Ehemann.

Frauen im Kloster

Frauen gingen oft ins Kloster und widmeten ihr Leben der Religion. In den Städten des 13. Jh. wurden durch die großen Bettelorden Klöster errichtet um die Not der unteren Schichten zu mildern. Ähnliche Absichten erwogen die Beginen dazu, ihre Fürsorge den Armen und Kranken der Stadt zukommen zu lassen. Sie sorgten auch „für die Toten“ und „nahmen sich der Erziehung und Bildung der weiblichen Jugend an“. Ende des 13. Jh. gab es zu Köln 52 Beginenkonvente, 1634 war die Anzahl auf 158 gestiegen. Frauen, die Beginen wurden entstammten der breiten Bevölkerungsschicht. Wo hingegen für adelige Töchter und Frauen der Eintritt in ein Damenstift eine weitere Möglichkeit der Daseinsform darstellte. Dort führte man ein Leben in geistlicher Gemeinschaft, man aß und schlief gemeinsam und trug lange weiße Kleider. Erst mit der Zeit war es erlaubt eigene Häuser zu haben. Die Kanonissen oder auch Stiftsdamen durften an weltlichen Feierlichkeiten teilnehmen und durften Heiraten. Wenn zu Ehren des Kaiser Friedrich III. und Maximilian im Gürzenich ein Ball veranstaltet wurde, dann lud man die adeligen Stiftsdamen zu diesen Tanzbällen ein.

Gegenüber der Kanonissen und Beginen, welche ein Teil der mittelalterlichen sozialen Struktur einer Stadt (KÖLN) waren, wirkten die Nonnen innerhalb den Klostermauern und „verbargen ihr inneres Leben vor den Augen der Bürgerschaft“

Hausfrauen

In ottonischer Zeit begann eine Ausbildung der städtischen Wirtschaft, die Entstehung einer Stadtgemeinde und eines Stadtbürgertums einheitlichen Rechts, die für die Frau auch neue rechtliche und wirtschaftliche Möglichkeiten brachte. Frauen war es möglich, selbstständig das Bürgerrecht zu erwerben, welches sie befähigte einem Gewerbe nachzugehen und Handel zu treiben.

Die Tätigkeit der mittelalterlichen Frau beschränkte sich ursprünglich auf die Betreuung des Haushaltes, der Familie und dem Gesinde. Eine Frau stellte Stoffe für die Kleidung her, sowie die Kleidung selbst. Zusammenhängend mit der Loslösung des Handwerks aus hauswirtschaftlichen Verantwortung der Frau, wurde die Frau immer mehr in die wirtschaftliche Entwicklung mit einbezogen. Den frühesten Hinweis auf einen selbständigen Handelserwerb von Frauen bietet das älteste Straßburger Stadtrecht von ca. 1130. Seit dem 13. Jh. mehren sich die Belege für kaufmännische und gewerbliche Aktivitäten von Frauen sowohl in den großen Handelsstädten als auch in vielen kleineren Orten. I, 14. und 15. Jh. sind Frauen in vielen Handelsberufen und –sparten sowie in Handwerk nachzuweisen, nach derzeitigen Forschungstand jedoch sowohl quantitativ als auch qualitativ von Ort zu Ort in unterschiedlichem Maße. Die weibliche Erwerbsfähigkeit basierte auf dem Hintergrund der jeweiligen lokalen und regionalen politischen, sozialen und ökonomischen Verhältnisse.

Frauen im Handwerk

Die theologische Stellung der Frau war geprägt von Gleichwertigkeit gegenüber dem Mann. Moralisch oder religiös betrachtet stand der Wirtschaftskraft und Tüchtigkeit der Frau keine Bedenken entgegen.

Bestimmte Handwerke waren für die Frauen allerdings tabu. Zu denken sei dabei an den Beruf des Schmied, Schlossers, Harnischmacher, Maurer, Zimmermann oder Müller. Auch politische Ämter waren für Frauen nicht zugänglich. Für den Wehrdienst waren die Frauen, wie schon erwähnt, ungeeignet.

Frauen waren vor allem im Textilgewerbe reichlich vertreten. Die Kölner Frauen brachten es zu drei Zünften. Die Garnmacherinnen (seit 14. Jh.), die Goldspinnerinnen (seit 14. Jh.), die Seidmacherinnen. Die Seidmacherinnen erhielten im 15. Jh. das Zunftrecht und bildeten sich zu einer bedeutenden Wirtschaftskraft heraus. Sie beherrschten bis in das 16. Jh. die Seidenweberei in Köln. Wer mit Seide handelte musste über Kapital verfügen, die Seidmacherinnen und Haubenmacherinnen gehörten demnach der oberen sozialen Schicht an. Die Ehe beeinflusste die ökonomische Selbständigkeit der Frau nicht. Aus dem 16. Jahrhundert sind Seidmacherinnen bekannt, die die Frau von Apotheker, Arzt oder Ritter gewesen sind.

Auch im Tuchhandel traten Frauen selbstbewusst auf. Auf dem Textilsektor waren die Frauen maßgeblich an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligt. Hier gab es auch zahlreiche Hilfsarbeiterinnen verschiedenster Art (Stickerinnen oder Umarbeiterinnen alter Kleider).

Oftmals führte die Ehefrau im Todesfall ihres Gatten das Gewerbe weiter, aber nur solange sie Witwe blieb. Die wirtschaftliche Selbständigkeit der Frau ermöglichte ihr dies. Umgekehrt hatte bei den Garnmacherinnen der Witwer das Recht, das Geschäft seiner verstorbenen Frau weiterzuführen.

Weitere Bestätigungsfelder der Frauen waren die Kerzen- und Seifenherstellung, als Magd oder in den Klöstern und Hospitälern. In den vornehmen Häusern des 15. Jh. besaß die Hausdame mehrere Mägde mit unterschiedlichen Aufgabenfeldern. Zu nennen seien hier Köchinnen, Dienstmägde, Kindermädchen, Kammerjungfern, etc. Auch im Altwarengeschäft als Krämerin fanden die Frauen ihren Platz. Sie boten ihre Waren am Heumarkt zum Verkauf an. Andere Frauen dienten als vereidigte Sachverständige und Schätzerinnen bei Gericht. Viele übten den Beruf der Ausruferinnen aus, der damaligen Form der Reklame.

Exkurs: Prostituierte

Der Begriff Prostitution kam in Anlehnung an mlat. Prostibilis (sich feil bieten), prostibulum (Dirne, Bordell), prostituta (Dirne) im frühneuzeitlicher Zeit auf.Nürnberg 1567 (Sonderstatus)

Zu unterscheiden sind Prostituierte von Konkubinen, deren Definition die dauerhafte nichteheliche Lebensgemeinschaft ist. Selbst Könige hielten sich Konkubinen, einer ihrer berühmtesten Vertreterinnen wird wohl Madame de Pompadour (1721-1764), die Mätresse Ludwigs XV., des Königs von Frankreich sein. Als häufigste Begründung, weshalb Frauen in die Prostitution gedrängt wurden, finden wir Armut. Das heißt aber nicht, dass diese eine Frau zwangsläufig in die Prostitution treiben musste. Als weitere Faktoren können sexuelles Fehlverhalten, wie wiederholter Ehebruch, voreheliche Schwangerschaft oder Vergewaltigung gesehen werden, denn wer sich solcher Vergehen schuldig machte, wurde bald als Hure bezeichnet. Obgleich es eigentlich verboten war, sind Fälle von Prostituierten bekannt, deren Eltern oder Ehemännern sie an ein Frauenhaus verkauft oder verpfändet hatten

In der Bibel wurde die Prostituierte ambivalente betrachtet (Josef 2, 18-21; Lukas 7, 48). Augustinus, der Kirchenvater, sah die Dirnen und deren Zuhälter als Bollwerk gegen die verwirrende Kraft der Libido an. Er vertrat die Idee, dass Prostitution nötig sei, um grössere Übel zu vermeiden: „Wenn du die Huren aus der Gesellschaft entfernst, wird die Hurerei sich überall verbreiten... Dirnen in der Stadt gleichen den Abwasserrinnen im Palast. Nimmst du sie heraus, so stinkt das ganze Schloss.“ (De ordine II.IV. 12). Die Funktion der Prostitution wurde teilweise verglichen mit der „Kloake für den Palast“.

Thomas von Aquin, der Lieblingsschüler von Albertus Magnus, sah die Prostitution als notwendiges (kleineres) Übel an. Allerdings widersprachen viele anerkannte Theologen und andere Männer dieser Ansicht und engagierten sich für eine Abschaffung der Prostitution. Die Kirche bot zur Resozialisierung der Dirnen die Erlaubnis der Eheschließung mit ehrbaren Männern und die Aufforderung zum Eintritt in den Orden der Magdalenerinnen, allerdings mit wenig Erfolg.

Der Frauenwirt sollte die Frauen nicht vom Ausstieg abhalten können - selbst wenn sie bei ihm verschuldet waren. Er musste die Frauen ziehen lassen, wenn sie selbst oder ihre Verwandten dies forderten. Dies hieß nun jedoch nicht, dass damit die Schulden einer Dirne getilgt waren. Die meisten Städte legten eine Summe fest, die es zum Freikauf zu entrichten galt, die in der Regel auf einen Gulden festgesetzt war. Überlingen, das erst im Jahre 1530 den Prostituierten eine Auslösung ermöglichte, erlaubte dem Frauenwirt daneben die Unkosten für die Beschaffung der Frau geltend zu machen. An diesen Bestimmungen scheint jedoch nicht wirklich festgehalten worden zu sein. Gibt es doch zahlreiche Beispiele von Prostituierten, die sich nur mit Hilfe von Aussenstehenden aus dem Frauenhaus begeben konnten. Prostituierten war es auch untersagt kirchlich beerdigt zu werden, weshalb einige Bordelle auch mit einem kleinen Friedhof ausgestattet waren.

In präurbaner und frühstädtischer Zeit wurde die Prostitution von „fahrenden Frauen“ ausgeübt. Die sesshafte Prostituierte ist seit dem 13. Jh. belegt. Im 14. und 15. Jh. wurden in allen europäischen Großstädten sowie in vielen mittleren und kleineren urbanen Zentren Frauenhäuser (prostibula, lupanaria). Das 15. Jh. gilt als das „Jahrhundert der Bordelle“ . Aus dieser Zeit entstammen die meisten der erhaltenen Frauenhausordnungen. Danach unterlagen die Frauenhäuser der Oberhoheit des Rates und/oder des Landesherren sowie der Leitung durch eine Frauenwirtin und/oder Frauenwirt. Der Bordellbesuch wurde den unverheirateten Männern gestattet, den Ehemännern, Klerikern und Juden strikt untersagt. Die Erlasse sprachen de Frauen i.a. feste Verpflegung und Unterkunft, Kleidung, Lohn, Arbeitsschutz bei Menstruation, Schwangerschaft und Krankheit sowie der Erlaubnis zum Messbesuch zu. Darüber hinaus waren die Dirnen auf vielfältige Weise in das soziale Leben integriert: durch die Teilnahme auf Hochzeiten und Festen, durch Tanzvorführungen vor dem Rat und hochstehenden Gästen oder durch Barchent- und Scharlachrennen. Zumindest in Frankreich und Italien nahmen zahlreiche Badehäuser bordellähnlichen Charakter an. Für Deutschland fehlen jedoch evidente Spuren eines professionellen Bordellbetriebs in den Badstuben.9

Früh- und hochmittelalterliche Web- und Spinnhäuser, die sogenannten Gynäceen gelten als Vorläufer städtischer Bordelle. So stand noch in mancher Frauenhausordnung geschrieben, dass die dort arbeitenden Prostituierten zu besonderen Anlässen oder in geregelten Abständen, eine bestimmte Menge Garn spinnen sollten. Mit Zunahme der Reisetätigkeit im Hochmittelalter nahm auch die Prostitution in Gasthäusern entlang der Hauptverkehrswege zu. Fahrende Frauen liessen sich dort nieder. Solche Lokale können ebenfalls als Vorläufer der späteren städtischen Frauenhäuser gesehen werden.

Zur Lage der Frauenhäuser ist zu sagen, dass es sowohl randständig wie auch zentral gelegene Häuser gegeben haben muss. Dies war jedoch stark von der Region, der Ortschaft und der Zeit abhängig. Meist wurde jedoch die unmittelbare Nachbarschaft von Kirchen, Klöstern und Friedhöfen gemieden. Im 15. Jahrhundert musste in Leipzig ein Frauenhaus auf Drängen der ansässigen Dominikanermönche aus ihrer Nachbarschaft in ein anderes Quartier verlegt werden.

Im Frauenhaus waren nur unverheiratete Frauen zugelassen. Meist stammten sie aus einer anderen Stadt oder Region. Darüber hinaus waren in vielen Städten ortsansässige Frauen als Prostituierte nicht erwünscht, offensichtlich in der wohlbegründeten Sorge, ihnen nicht mit der notwendigen emotionalen Distanz begegnen zu können, wenn die persönlichen Lebensumstände der Frauen und ihre Herkunft bekannt waren. Wobei auch diese Regel wohl nicht ohne Ausnahme galt.

In Köln gab es ein öffentliches „Hurenhaus“. Es befand sich in der Schwalbengasse beim Berlich ein Haus „Scone vrouwe“. „Berlich und die Schwalbengasse blieben für Jahrhunderte ein bevorzugtes Viertel der Prostitution“.10 Später im 15. Jh. entwickelte sich eine zweite Dirnenstraße im Altengrabengässchen. Auch zog es die Dirnen immer wieder zu den Studentenquartieren. Mit den öffentlichen und geduldeten Bordellen der Stadt versuchte man die Verbreitung der Prostitution einzuschränken und zu kontrollieren. Was so gut wie unmöglich war, denn seit Anbeginn der städtischen Existenz Kölns gab es auch die Prostitution. Es gab viele so genannte illegalen „Winkelhuren“, die nicht im Berlich unter einem „Hurenwirt“ dienen mussten. Diese Frauen waren dem Wirt und den Dirnen des Berlich natürlich ein Dorn im Auge, da sie eine große Konkurrenz bildeten. Oft wurden so in einem öffentlichen Schandzug und auf Befehl des Rates die Dirnen in das Bordell auf den Berlich gebracht. Anschauliche Beschreibungen sind uns aus dem 16. Jahrhundert durch den Kölner Chronisten Hermann von Weinsberg erhalten, der sehr genau geschildert hat, wie es sich unter den Studenten zutrug:

„Schier alle meine Gesellen, mit denen ich zusammen wohnte und studierte, so geschickt, fleißig und gelehrt sie waren, immer redeten sie von hübschen Frauen; der eine erzählte dies, der andere das, unverschämt, hässlich und frech; der eine sagte, er habe mit dieser gebuhlt, gelegen, geschlafen, der andere, was er aus- und inwendig getrieben hatte. Insbesonderheit war es ein Geistlicher, im Dall wohnhaftig, der mich unterrichtete, wie er mit Huren Unzucht getrieben, fragte mich vielerlei, was ich nicht wusste und unterwies mich viel böser Sachen.

Die Prostituierten wurden durch den Gewalt- und Turmmeister überwacht. Eine direkte Aufsicht über die Dirnen führte der Scharfrichter/Henker. Er erhielt Leistungen und Abgaben von den Frauen, z.B. wenn sie auf die berühmte Rodenkirchener Kirmes wollten.

Zur Kundschaft der Prostituierten zählten vor allem Gesellen, Studenten und andere unverheiratete Männer, da die Frauenhäuser eigentlich auch ihnen vorbehalten waren. Dennoch besuchten wohl auch Geistliche und verheiratete Männer oft das Bordell. Wurden solche Fälle aufgedeckt, gab es verschiedene Strafen, die verhängt werden konnten. Mancherorts wurden die Missetäter in einen Narrenkäfig gesteckt, an den Pranger gestellt oder der Stadt verwiesen. Die Geistlichkeit kam allerdings - von einigen Zurechtweisungen abgesehen - meist ungestraft davon. Dies dürfte weniger auf die Sittlichkeit der Kleriker, sondern auf die Tatsache, dass sich der Rat im Falle einer Anzeige an den Bischof wenden musste, zurückzuführen sein. Im Jahre 1472 apellierte der Rat der Stadt Nördlingen an die Kleriker, den Besuch des Frauenhauses wenigstens nachts zu unterlassen. Bestraft wurden auch Prostituierte und deren Freier, wenn sie zu engen Kontakt miteinander pflegten. Sie wurden in diesem Fall meist für eine gewisse Zeit der Stadt verwiesen.

Die schwerwiegendsten Strafen drohten jedoch Ungläubigen (Juden, Türken und Mauren), die sich ins Frauenhaus wagten. Kastration , Brandmarkung oder sogar die Todesstrafe konnte die Folge davon sein. Dass aber auch in solchen Fällen der Rat durchaus beeinflussbar war, beweist folgendes Beispiel aus Konstanz. 1388 wurde dort ein junger jüdischer Mann zum Tode verurteilt, weil er im Bordell entdeckt wurde. Der Stadtrat erlaubte es seinem angesehen Vater dann aber, den Sohn freizukaufen.

Die Dirnen blieben und waren die Sündenböcke der Gesellschaft, die die chronischen Verletzungen der religiösen und sittlichen Normen zum integralen Bestandteil ihres Systems erhoben hatte. Die Prostituierten waren vom Bürgerrecht ausgeschlossen (Bürgereid) und von der freien Wahl eines Freundes oder Ehemannes. Sie waren der Vergewaltigung durch jugendliche Banden sowie Ausbeutung und Körperverletzung durch Kunden, Frauenhändler, Zuhälter, Frauenwirt ausgeliefert, durch künstliche herbeigeführte Verschuldung wurden sie oft in sklavenähnliche zustände versetzt.

Meistens lag das Bordell dem Haus des Scharfrichters benachbart. Die Dirnen wurden durch Bänder, Schuhe und Schleier in den Schandfarben rot, gelb, grün gezeichnet.

Das Blick- und Berührungstabu war im Volksglauben tief verwurzelt; ebenso wie Aussätzigen das Berühren von Lebensmitteln untersagt war.

Männliche Prostitution war bei Höchststrafe verboten, Analverkehr galt als Sodomie und wurde mit dem Tode bestraft.

Die Prostitution auf Straßen, in Gasthäusern sowie im Privatbereich wurde sowohl der Obrigkeit als auch von den städtischen Frauenhausdirnen bekämpft. Im späten 15. Jh. mehren sich die Zeugnisse für die topographische Segregation (Sperrbezirksverordnung) für soziale Ausgrenzungen und Attacken gegen Frauenhäuser (München 1498). Die Ausbreitung der Syphilis sowie die Verschärfung der Moralvorschriften im Zeitalter der Glaubenskämpfe förderten die Vertreibung der Prostituierten aus den Städten, die Schließung der Bordelle sowie die Verlagerung des Begriffs Hurerei auf den Tatbestand des Ehebruchs im 16. Jh.

Literatur:

B.-U. Hergemöller, Prostitution, IN: LexMa VII, München 1995, Sp. 267-268.

Joseph Klersch, Volksttum und Volksleben in Köln, Köln 1967.

W. Prevenier/Th. De Hemptinne, Ehe in der Gesellschaft des Mittelalters, LexMa III, München/Zürich 1986, Sp. 1635-1640.

W. Wensky, Frau, IN: LexMa IV, München/Zürich 1989, Sp. 862-865.

 

1Vgl. Joseph Klersch, Volkstum und Volksleben in Köln, 1967 Köln, 49.

 

 

2 Vgl. W. Prevenier/Th. De Hemptinne, Ehe in der Gesellschaft des Mittelalters, LexMa III, München/Zürich 1986, Sp. 1635-1640.

 

 

3 Vgl. DERS., Volkstum, 51.

 

 

4 Vgl. DERS:, Volkstum, 53.

 

 

5 Eine Vermutung äußert, dass die weibliche Erwerbsfähigkeit mit dem herrschenden Frauenüberschuss im Mittelalter zu tun hatte. Dieser sollte eine Folge der „zahlreichen Fehden, der verhältnismäßigen großen Zahl von ehetauglichen Männern, die sich dem geistlichen Stande zuwandten, und der handwerklichen Bräuche, die eine Heirat praktisch erst nach den Lehr- und Wanderjahren zuließ“ gewesen sein. (Zu denken sei hier an die Ausbildung der Brauer, die bekanntlich während ihrer Ausbildungs- und Gesellenzeit sechs Jahre lang keusch leben mussten. Mit den erschwerenden Bedingungen der Brauerausbildung wollte man die Zahl der Brauer kontrollieren und regulieren.) Aber auch die großen Kreuzzüge forderten viele männliche Opfer. Vgl. dazu . Joseph Klersch, Volkstum und Volksleben in Köln, 1967 Köln, 49f.

In der Forschung wird allerdings stets aufs neue diskutiert, ob im Mittelalter wirklich ein Frauenüberschuss vorhanden war. Dieser ist ebenfalls nur bezogen auf den jeweiligen Ort zu untersuchen und zu beantworten. Vgl. dazu W. Wensky , Frau, IN: LexMa, München, Sp. 862-865.

 

 

6 Vgl. Joseph Klersch, Volkstum, 54.

 

 

7 Vgl. DERS., Volkstum, 55.

 

 

8 Vgl. LexMa VII. , B.-U. Hergemöller, Prostitution, München 1995, Sp. 267-268

 

 

9 Vgl. Ders., Prostitution, Sp. 267-268

 

 

10 Vgl. Joseph Klersch, Volkstum, 76.

 

 

11 Jospeh Klersch, Volkstum, 78.

 

12 LMA VII. , B.-U. Hergemöller, Prostitution, München 1995, Sp. 267-268

Verfasst und geschrieben von Christine Schauerte. Bitte beachten Sie beim Zitieren das Urheberrecht. 

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